Kur ?

#1
Hallo Leute, da ich ende des Jahres eine Umschulung anfange würde ich gerne dieses Jahr noch mal eine Kur machen weiß jemand von euch wie oft einem mit Defi eine Kur zusteht ? Hatte bisher nur AHB im Sommer 2007.

Danke im vorraus Matze

Re: Kur ?

#3
    Zitat: chris
    Hallo,
    bei meiner AHB wurde mir gesagt, dass ich 1 Jahr nach der ersten AHB nochmals Anspruch auf eine hätte.
    Grüße
    Chris
das ist interessant für mich, denn ich möchte jetzt nach einem Jahr nochmals eine Kur beantragen. Ob von der Rentenversicherung oder Krankenkasse finanziert ist mir egal. Allerdings ist meines Wissens die Reha auf maximal 5 Wochen beschränkt.
Ich empfand das letztes Jahr zu kurz. Ich ging ja unmittelbar nach meinem KH-aufenthalt zur Reha, es lagen gerade mal 4 Tage dazwischen und das waren Feiertage. Also viel Vorbereitung wie passende Kleidung etc. zu besorgen hatte ich nicht.
Bis ich mich dann zurechtfand dort und einen passenden Überblick hatte, war die Erholungsmassnahme auch schon fast vorbei.
Jetzt würde ich mich ganz anders vorbereiten und ginge mit einem ganz anderen Wissen und Einstellung zu solcher Massnahme. Der Erholungswert dürfte deshalb westenlich höher sein.

brigitte



Re: Kur ?

#4
Hallo

ich glaube, so einfach ist es nicht, eine Kur bzw. Reha-Massnahme bewilligt zu bekommen. Ich kämpfe seit ca. 4 Monaten erfolglos, obwohl meine letzte Reha weit über 3 Jahre zurückliegt.
Mein bisheriger Widerspruch hat bisher nicht gefruchtet.

Würde mich freuen Tipps zu bekommen, wie man einen solchen Aufenthalt am besten erreichen kann.

Ich finde auch, so ne Reha könnte man mit der Erfahrung aus dem ersten Aufenthalt besser geniessen und der Erholungseffekt wäre sicher höher.

Roland



Re: Kur ?

#5
Hallo,
gerade gestern kam die Bewilligung zur Kur !! Die letzte war im Jan. 06 direkt nach der Defi Impl.
Ich hatte damals auch mit dem Arzt gesprochen, das mir die Kur soooo gut tat und ich gerne vor Ablauf der 4 Jahresfrist gerne wieder eine machen würde. Genau so stand es dann auch im Abschlußbericht: "... wird eine Wiedervorstellung vor Ablauf der Regelfrist empfohlen..." Eigentlich wollte ich schon letztes Jahr wieder fahren, da kam aber ein Sondenbruch dazwischen und ich wollte dann nicht noch länger am Arbeitsplatz fehlen (doof, oder ?).
Nach stundenlangem wälzen der BFA Seiten hab ich auch eine Klinik gefunden, die auf ICD spezialisiert ist. Auch die wurde von der BFA ohne wenn und aber genehmigt.
Ich glaube, den ganzen Ämtern muß man erst alles in mundgerechten Häppchen servieren. Je mehr ich selbst mach und organisiere um so schneller geht das alles. Im Internet Anträge ausdrucken, vom Arzt und Krankenkasse ausfüllen lassen, alle Arztbrief Kopien dazu, Klinik auswählen. Alles möglichst detalliert und geordnet und ab damit... Auf die Bewilligung der Kur hab ich nach Einreichen der Unterlagen genau 5 Wochen gewartet ! Et jeht doch !!
Gruß
Daggi



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Re: Kur ?

#6
Hallo Roland,
wenn dir eine Reha zusteht und du Probleme bei der Bewilligung und der Wahl des Reha-Klinik hast, so orientiere dich an den folgenden Musterschreiben. Du hast das Recht auf freei Wahl der Klinik.

"Kommt eine Ablehnung oder Zuweisung in eine andere Klinik, senden Sie einen Widerspruchsbrief an die Deutsche Rentenversicherung (BfA/LVA). Der Musterbrief zeigt Ihnen, wie’s geht:
An die Deutsche Rentenversicherung
(Anschrift der für Sie zuständigen Verwaltung)

Musterstadt, den .....



Aktenzeichen ..../Ihr Schreiben vom ........



Sehr geehrte Damen und Herren,



ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom ... und lege hiermit schriftlich Widerspruch ein. Ich möchte entsprechend meiner Indikation meine Rehabilitationsmaßnahme auf Grund meines Patientenwunsch- und Wahlrechts nach SGB V § 1 (2), SGB IX § 9 (1), SGB 1 § 33 (1), GG Art. 2 (2) in der xxx-Klinik in xxx durchführen. Ich bitte um die entsprechende Kostenzusage. Sollte die nicht möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme.



Mit freundlichen Grüßen





Gleichzeitig informieren Sie umgehend die andere Klinik mit folgendem Schreiben:
Klinik Muster
Adresse

Musterstadt, den .....


Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich den geplanten Aufnahmetermin am .... für das Heilverfahren nicht wahrnehmen kann, da derzeit ein Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (BfA/LVA) eingeleitet wurde.



Mit freundlichen Grüßen



Sollte es immer noch Widerstände seitens der Deutschen Rentenversicherung geben, beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt ein entsprechendes Schreiben laut diesem Muster aufzusetzen:
An die
Deutsche Rentenversicherung
(Anschrift der für Sie zuständigen Verwaltung)

Aktenzeichen xxxxx



Musterstadt, den ......



Sehr geehrte Damen und Herren,



in oben genannter Angelegenheit vertreten wir die rechtlichen Interessen von Frau/Herr ..........



Namens und in Vollmacht unserer Mandantin/unseres Mandanten weisen wir auf die Dringlichkeit des Antrags unserer Mandantin/unseres Mandanten vom xxxx hin, welchen wir in der Anlage nochmals beifügen.



Wie Sie wissen, hat unsere Mandantin/unser Mandant einen xxxx erlitten (z.B. Herzinfarkt, Herzklappenoperation, Hüftoperation) und bedarf dringend einer kardiologischen/orthopädischen Anschlussheilbehandlung. Auf Grund des Ernstes der Lage wäre es geboten gewesen, den Antrag unserer Mandantin/unseres Mandanten umgehend zu bearbeiten. Dies ist bis heute trotz mehrmaliger telefonischer Nachfragen unserer Mandantin/unseres Mandanten nicht geschehen.



Eine verspätete Anschlussbehandlung wäre unter Umständen für unsere Mandantin/unseren Mandanten lebensbedrohlich/mit möglichen gravierenden Mobilitätseinbußen verbunden. Wir weisen darauf hin, dass wir die Deutschen Rentenversicherung als zuständigen Kostenträger für die Folgen jeder weiteren Verzögerung haftbar machen werden.



Rein vorsorglich weisen wir auch auf § 9 Abs. 1 SGB IX hin, wonach bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen werden muss. Gem. § p Abs. 1 S. 2 SGB IX ist dabei auch auf die persönliche Lebenssituation Rücksicht zu nehmen.



Es besteht damit nach den Maßstäben der aktuellen Rechtssprechung kein Grund die Klinikauswahl unserer Mandantin/unseres Mandanten nicht zu entsprechen.



Sollten wir nicht bis spätestens xxxxx positive Mitteilung haben, werden wir weitere Schritte einleiten.



Mit freundlichen Grüßen



xxx

Rechtsanwalt

Auch nachzulesen unter:
http://www.klinik-waldeck.com/main.php?mainkat=34

Mit vielen Grüssen
Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP links am 05.12.06. Innenohrschwerhörigkeit ( 2 Hörgeräte ), Coxarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: Kur ?

#7
Hallo,

ich bin nun auch schon leider seit 4 Jahren EU Rentner und bekomme seit 3 Jahren keine Kur/Reha bezahlt. Begründung: Keine Hoffnung auf Heilung . Ist das nicht traurig? Ich habe auch keine Lust nun 5 mal in Wiederspruch zu gehen. Also mache ich mir es zu Hause schön und gemütlich und lasse mich von meiner Frau bisschen verwöhnen, ich glaube das ist die beste Reha.
Tschüß Lutz