Re: Ein Reinfall ist die Notfallkarte von www.allergiepass.com/

#12
Hallo,

ich habe den USB-Stick von Defibrillator-Deutschland auch und mein behandelnder Oberarzt in der Klinik fand es total super (die Idee) und hat den Stick sofort eingestöpselt, um den letzten Bericht darauf zu speichern.
In meiner Firma habe ich auch eine "Internet-Policy" unterschreiben müssen, aber mit USB-Sticks haben sie erstaunlicherweise (noch) kein Problem.
(Witzigerweise mein Hausarzt aber. Die Mädels dort dürfen den Stick nicht benutzen....).

Grundsätzlich finde ich den Stick super (mein kleiner Talisman), weil ich ihn immer bei mir habe. Das ist praktisch, weil ich ja auch sehr viel unterwegs bin.

LG Gunda

Re: Ein Reinfall ist die Notfallkarte von www.allergiepass.com/

#13
    Zitat: Tobias
    Die Karte und der Stick sind ja entsprechend gekennzeichnet...
Davon abgesehen, dass es gar keine offizielle Kennzeichnung für derartige Datenträger gibt, kann man ja sonstwas draufschreibenl. Das sind ja keine speziellen Karten, sondern stinknormale USB-Visitenkarten aus dem Werbeartikelhandel auf die man drucken lassen kann, was man will. (Also nicht als Endkunde, sondern der, der die Dinger vertreibt) und der Endkunde kann dann ja widerum auf den Sticks speichern was er will egal, was da außen für eine Kennzeichnung drauf ist. Für mich bleibt es eine Sicherheitslücke.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Ein Reinfall ist die Notfallkarte von www.allergiepass.com/

#15
    Zitat: Tobias
    Du mußt es ja nicht nutzen!
Von dieser Karte in der vorgesehenen Verwendung geht doch gar keine Gefahr aus. Die Gefahr ist doch eine ganz Andere. Nehmen wir nur den aktuellen Fall mit den gestohlenen Schumi-Akten. Solche Fälle werden früher oder später dazu führen, dass die Vorschriften noch verschärft werden und es grundsätzlich verboten wird, dass Ärzte oder Schwestern irgendwelche privaten Datenträger an Rechner im Krankenhausnetzwerk anstöpseln. Und wenn man dieses Verbot konsequent einhält, dann wird kein Patient mehr einfach so mit irgendeinem Datenträger kommen und zum Arzt sagen können "Hier steck mal rein."

Diese Gefahr banne ich ja nicht dadurch, dass ich als jemand, der dieses Problem erkennt, diese überteuerte Karte nicht benutze.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

Re: Ein Reinfall ist die Notfallkarte von www.allergiepass.com/

#16
Moin,
mal ganz von den hier schon erklärten Gefahren für ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis sich mit einem privaten USB-Stick einen Computervirus oder Trojaner einzufangen abgesehen.

Mittlerweile bekommt man geeignete USB-Sticks in jedem besseren Kaugummiautomaten oder als Werbegeschenk dazu. Warum sollte ich also so ein überteuertes Teil kaufen. Da ein feueroten Klebestreifen rum - erfüllt denselben Zweck

Gruß

Thorsten



Re: Ein Reinfall ist die Notfallkarte von www.allergiepass.com/

#17
Ist nicht auch diese schicke neue Chipkarte zum Speichern genau dieser Daten vorgesehen? Ich kopiere mal aus Wikipedia:

Die Pflichtdaten:

  • Die Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat,
  • Familienname und Vorname des Versicherten,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Anschrift,
  • Krankenversichertennummer,
  • Versichertenstatus, für Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 in einer verschlüsselten Form,
  • Zuzahlungsstatus,
  • Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
  • bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs.

und außerdem muß das Speichern folgender freiwilligen Angaben unterstützt werden:

  • medizinische Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind (Notfallversorgungsdaten),
  • elektronischer Arztbrief,
  • Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (persönliche Arzneimittelrisiken und -unverträglichkeiten),
  • die elektronische Patientenakte,
  • weitere von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten (Patientenfach), sowie
  • Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten.


Da ist doch alles dabei.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n

cron