GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung
Verfasst: 11. September 2006, 15:37
Hallo Ihr Defilaner/innen
Ich habe den Worten von Thorsten folge geleistet ,und am 22.08.2006 einen formellen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung ( Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter in Hessen) bei meiner Gemeinde gestellt.
Der Antrag wurde abgelehnt!
Die Begründung lautet:, dass das Amt für Versorgung und Soziales Kassel den Antrag auf oben genannte Parkerleichterung ablehnte.
Die Begründung von dort:
Es wurde kein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge festgestellt und das Merkzeichen "G" bescheinigt.
Es wurde kein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen "G"( erheblich gehbehindert) und "B" (Notendigkeit ständiger Begleitung) bescheinigt.
Wir bedauern Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.
MfG
Eine Frage an die Visierten unter Euch:, muß ich mich dem ungünstigeren Bescheid geschlagen geben?
Gibt es noch das ein oder andere Argument oder Vorgehensweise gegen die Begründung des Versorgungsamtes?
Ich wäre dankbar für jede Antwort diesbezüglich.
Es grüßt aus Kaufungen,
Reimund
Ich habe den Worten von Thorsten folge geleistet ,und am 22.08.2006 einen formellen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung ( Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter in Hessen) bei meiner Gemeinde gestellt.
Der Antrag wurde abgelehnt!
Die Begründung lautet:, dass das Amt für Versorgung und Soziales Kassel den Antrag auf oben genannte Parkerleichterung ablehnte.
Die Begründung von dort:
Es wurde kein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge festgestellt und das Merkzeichen "G" bescheinigt.
Es wurde kein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen "G"( erheblich gehbehindert) und "B" (Notendigkeit ständiger Begleitung) bescheinigt.
Wir bedauern Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.
MfG
Eine Frage an die Visierten unter Euch:, muß ich mich dem ungünstigeren Bescheid geschlagen geben?
Gibt es noch das ein oder andere Argument oder Vorgehensweise gegen die Begründung des Versorgungsamtes?
Ich wäre dankbar für jede Antwort diesbezüglich.
Es grüßt aus Kaufungen,
Reimund