Hallo in die Runde.Wo ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits-Rente und der Erwerbsminderungs-Rente.Bei welcher Rentenform hat man mehr,sprich Euronen,in der Tasche. (Grins).Ich stehe vor einem Gespräch bei der LVA mit Rentenantrag und Ärztlicher Untersuchung.Wer kann mir gute Infos geben wie "Mann" sich verhalten sollte etc.Ein sonniges Wochenende in die Runde aus der Stadt die wo heißer ist im moment als in Rio. (Grins) georg
Re: Erwerbsminderungsrente!
#2Hallo Georg,
wie der Name schon sagt,: bei einer Berufsunfähigkeitsrente bist Du halt nur für die Ausübung deines Berufes nicht mehr geeignet aber kannst imgrunde genommen noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Man kann in dem Fall von Dir verlangen das Du nochmal eine Ausbildung auf einem anderen Gebiet machst wo deine Erkrankung keine so wesendliche Rolle spielt. Oder aber man kann von Dir verlangen, dass Du in deinem Beruf oder berufsverwandten Zweig arbeitest wo ebenfalls deine Erkrankung nur eine unbedeutende Rolle spielt. Dabei kann es sich auch um gering qualifizierte Tätigkeiten handeln. Dabei ist für den Rententräger egal was Du verdienst. Der sagt Dir höchstens noch, dass Du vor Jahr und Tag schon längst eine Berufsunfähigkeitsversicherung für diesen Fall hättest abschließen können.
Bei der "vollen"Erwerbsunfähigkeitsrente bist Du zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bis zu 3 Stunden egal für was für einer Art von Tätigkeit nicht in der Lage. Du siehst da gibt es auch unterschiede die sich vorallem finanziell aus wirken. Das aber wird Dir der Sachbearbeiter aber schon freundlicher Weise erklären! Ich glaube, dass ist das Optimale was Du anstrebst! Um dies aber zuereichen braucht es eigentlich einen gesunden physischen und psychischen Zustand. Denn der Weg dort hin ist nicht ganz einfach. Die Sachbearbeiter und Ärzte werden natürlich versuchen das Gegenteil zubestätigen.
Eines ist auch klar die Masse an "Euronen" wirst Du nicht bekommen.
Ich sammle momentan auch alle Unterlagen für diesen Schritt zusammen und ich mach es nicht gern, da ich nach 27 jähriger Berufstätigkeit so eine minimale EU-Rente bekommen werde, dass ich nicht weis wie ich so über die Runden kommen soll. Für eine BU- Rentenversicherung kam ich leider aufgrund meiner Herzerkrankung vor 20 Jahren schon nicht mehr in Frage als meine bis bahin Bestehende in eine LV überging und ich sie verlängern wollte.
Mein Kardiologe macht mir Hoffnung, dass es mit meiner DCM nochmal besser werden könne. Jetzt wäre aber erstmal eine Zeitrente von 1-2 Jahren angesagt welche ich auch in den nächsten Tagen beantragen werde.
Ich wünsche Dir bei Deiner Antragsstellung viel Glück!
Es würde mich freuen wenn wir im Kontakt bleiben. Vielleicht hat der ein-oder andere für einander ein heißen Tipp!
Du kannst mich auch über meine E-mail Adresse unter Mitglieder erreichen.
Es grüßt bis dahin,
Reimund
wie der Name schon sagt,: bei einer Berufsunfähigkeitsrente bist Du halt nur für die Ausübung deines Berufes nicht mehr geeignet aber kannst imgrunde genommen noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Man kann in dem Fall von Dir verlangen das Du nochmal eine Ausbildung auf einem anderen Gebiet machst wo deine Erkrankung keine so wesendliche Rolle spielt. Oder aber man kann von Dir verlangen, dass Du in deinem Beruf oder berufsverwandten Zweig arbeitest wo ebenfalls deine Erkrankung nur eine unbedeutende Rolle spielt. Dabei kann es sich auch um gering qualifizierte Tätigkeiten handeln. Dabei ist für den Rententräger egal was Du verdienst. Der sagt Dir höchstens noch, dass Du vor Jahr und Tag schon längst eine Berufsunfähigkeitsversicherung für diesen Fall hättest abschließen können.
Bei der "vollen"Erwerbsunfähigkeitsrente bist Du zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bis zu 3 Stunden egal für was für einer Art von Tätigkeit nicht in der Lage. Du siehst da gibt es auch unterschiede die sich vorallem finanziell aus wirken. Das aber wird Dir der Sachbearbeiter aber schon freundlicher Weise erklären! Ich glaube, dass ist das Optimale was Du anstrebst! Um dies aber zuereichen braucht es eigentlich einen gesunden physischen und psychischen Zustand. Denn der Weg dort hin ist nicht ganz einfach. Die Sachbearbeiter und Ärzte werden natürlich versuchen das Gegenteil zubestätigen.
Eines ist auch klar die Masse an "Euronen" wirst Du nicht bekommen.
Ich sammle momentan auch alle Unterlagen für diesen Schritt zusammen und ich mach es nicht gern, da ich nach 27 jähriger Berufstätigkeit so eine minimale EU-Rente bekommen werde, dass ich nicht weis wie ich so über die Runden kommen soll. Für eine BU- Rentenversicherung kam ich leider aufgrund meiner Herzerkrankung vor 20 Jahren schon nicht mehr in Frage als meine bis bahin Bestehende in eine LV überging und ich sie verlängern wollte.
Mein Kardiologe macht mir Hoffnung, dass es mit meiner DCM nochmal besser werden könne. Jetzt wäre aber erstmal eine Zeitrente von 1-2 Jahren angesagt welche ich auch in den nächsten Tagen beantragen werde.
Ich wünsche Dir bei Deiner Antragsstellung viel Glück!
Es würde mich freuen wenn wir im Kontakt bleiben. Vielleicht hat der ein-oder andere für einander ein heißen Tipp!
Du kannst mich auch über meine E-mail Adresse unter Mitglieder erreichen.
Es grüßt bis dahin,
Reimund
Re: Erwerbsminderungsrente!
#3Hallo Georg,
noch ein Tipp,: seh in deinen Papiern zu das die Ärzte in Ihren Berichten reinschreiben was bei Dir alles nicht geht. Oftmals sind Sie bestrebt der Krankengeschichte einen positiven Ausblick zu geben. Nach dem Motto wenn wir die Pillentherapie soweiter führen kann aus dem Mann noch ein Akordarbeiter werden - Haben wir das nicht toll hinbekommen -!?
Wegen solchen tollen Darstellungen bin ich gerade in Punkto GdB beim Sozialgericht.
Aufgrund einer Emfehlung meines Kardiologen war ich schon im Februar beim Rententräger und habe mich erkundigt wie und wann ich meinen Rentenantrag stellen soll. Denn von Antragsstellung bis zur Bewilligung vergeht grundsätzlich ein halbes Jahr und zurzeit bekomme ich noch mehr Krankengeld als ich an voller EU-Rente bekommen würde.
Auch habe ich gehofft das es mit meinem Herzen besser voran gehen würde was sich vor einer Woche nicht bestätigte. Deshalb werde ich jetzt gehen und den Antrag stellen damit für mich die Chance besteht das nach Ablauf meines Krankengeldes ich in eine EU-Rente übergehen kann.
Also viel Glück wünscht Dir ,
Reimund
noch ein Tipp,: seh in deinen Papiern zu das die Ärzte in Ihren Berichten reinschreiben was bei Dir alles nicht geht. Oftmals sind Sie bestrebt der Krankengeschichte einen positiven Ausblick zu geben. Nach dem Motto wenn wir die Pillentherapie soweiter führen kann aus dem Mann noch ein Akordarbeiter werden - Haben wir das nicht toll hinbekommen -!?
Wegen solchen tollen Darstellungen bin ich gerade in Punkto GdB beim Sozialgericht.
Aufgrund einer Emfehlung meines Kardiologen war ich schon im Februar beim Rententräger und habe mich erkundigt wie und wann ich meinen Rentenantrag stellen soll. Denn von Antragsstellung bis zur Bewilligung vergeht grundsätzlich ein halbes Jahr und zurzeit bekomme ich noch mehr Krankengeld als ich an voller EU-Rente bekommen würde.
Auch habe ich gehofft das es mit meinem Herzen besser voran gehen würde was sich vor einer Woche nicht bestätigte. Deshalb werde ich jetzt gehen und den Antrag stellen damit für mich die Chance besteht das nach Ablauf meines Krankengeldes ich in eine EU-Rente übergehen kann.
Also viel Glück wünscht Dir ,
Reimund
Re: Erwerbsminderungsrente!
#4Hallo Defilaner,
aus http://www.sovd-nrw.de/sozialverband_nordrhein-westfalen.htm
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SoVD erzielt wegweisendes BSG-Urteil zu Erwerbsminderungsrenten
Der SoVD hat vor dem Bundessozialgericht (BSG) ein wegweisendes Urteil zu Erwerbsminderungsrenten erzielt. Danach sind Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gesetz- und grundrechtswidrig. Die Entscheidung betrifft Erwerbsminderungsrentner, deren Bescheid oder Neubescheid nach 2001 ergangen ist sowie Hinterbliebenenrenten seit 2001. Wir schätzen, dass mindestens 200.000 Rentenbescheide falsch berechnet worden sind.
Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind bei der Reform der Erwerbsminderungsrenten 2001 eingeführt worden. In dem vom SoVD geführten Revisionsverfahren (B 4 RA 22 / 05 R) ging es um eine 1960 geborene Klägerin, deren Erwerbsminderungsrente bei einem Neubescheid im Jahr 2003 aufgrund der Abschläge um 137 Euro zu niedrig festgesetzt wurde. Dies war unrechtmäßig. Statt 800 Euro Erwerbsminderungsrente stehen der Klägerin 937 Euro zu.
Der 4. Senat des BSG verweist in seiner Entscheidung vom 16. Mai darauf, dass laut Gesetz bei Erwerbsminderungsrenten nur Abschläge für den Zeitraum zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr vorgesehen sind. Abschläge für die Zeit vor dem 60. Lebensjahr seien unzulässig.
Der SoVD sieht sich in seiner Argumentation bestätigt, wonach Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten systemwidrig sind. Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, weil er gesundheitlich schwer angeschlagen ist, sucht sich dies nicht aus.
Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind daher ungerecht und unvertretbar.
Der SoVD wertet die BSG-Entscheidung als Stärkung der Erwerbsminderungsrenten. Mit dem schriftlichen Urteil wird nicht vor Herbst gerechnet.
aus http://www.sovd-nrw.de/sozialverband_nordrhein-westfalen.htm
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SoVD erzielt wegweisendes BSG-Urteil zu Erwerbsminderungsrenten
Der SoVD hat vor dem Bundessozialgericht (BSG) ein wegweisendes Urteil zu Erwerbsminderungsrenten erzielt. Danach sind Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gesetz- und grundrechtswidrig. Die Entscheidung betrifft Erwerbsminderungsrentner, deren Bescheid oder Neubescheid nach 2001 ergangen ist sowie Hinterbliebenenrenten seit 2001. Wir schätzen, dass mindestens 200.000 Rentenbescheide falsch berechnet worden sind.
Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind bei der Reform der Erwerbsminderungsrenten 2001 eingeführt worden. In dem vom SoVD geführten Revisionsverfahren (B 4 RA 22 / 05 R) ging es um eine 1960 geborene Klägerin, deren Erwerbsminderungsrente bei einem Neubescheid im Jahr 2003 aufgrund der Abschläge um 137 Euro zu niedrig festgesetzt wurde. Dies war unrechtmäßig. Statt 800 Euro Erwerbsminderungsrente stehen der Klägerin 937 Euro zu.
Der 4. Senat des BSG verweist in seiner Entscheidung vom 16. Mai darauf, dass laut Gesetz bei Erwerbsminderungsrenten nur Abschläge für den Zeitraum zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr vorgesehen sind. Abschläge für die Zeit vor dem 60. Lebensjahr seien unzulässig.
Der SoVD sieht sich in seiner Argumentation bestätigt, wonach Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten systemwidrig sind. Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, weil er gesundheitlich schwer angeschlagen ist, sucht sich dies nicht aus.
Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind daher ungerecht und unvertretbar.
Der SoVD wertet die BSG-Entscheidung als Stärkung der Erwerbsminderungsrenten. Mit dem schriftlichen Urteil wird nicht vor Herbst gerechnet.
Re: Erwerbsminderungsrente!
#5Hallo Tom .Hallo Reimund.Unser Tom Ist ja wie die Bildzeitung,immer Top-Informiert.!!Reimund ,ich werde mich am Freitag mit einem Beitrag zu diesem Thema äussern.Freitag ist ein Gespräch bei der Fürsorgstelle,lass mich mal überraschen was da so an Infos rüberkommt.Grüße aus der Stadt die wo heißer ist als "RIO". Georg
Re: Erwerbsminderungsrente!
#6Hallo Defilaner und DCMèr,
Dank Tom sind wir wieder etwas schlauer!
Habe heute auch mein Erwerbsminderungsrentenantrag = (EMR) stellen müssen. Die Sachbearbeiterin hat mir sicherheitshalber empfohlen, und im prinzip gilt das auch für alle Anderen die in diesen Tagen ihren Neubescheid für EMR bekommen haben oder werden, Einspruch einzulegen wenn der Bescheid da ist. Er sollte sich in der Begründung auf das schriftlich ausstehende Urteil des Bundessozialgerichtes bezogen werden.
Ich wünsche allen noch einen schönen Tag!
Gruß Reimund
Dank Tom sind wir wieder etwas schlauer!
Habe heute auch mein Erwerbsminderungsrentenantrag = (EMR) stellen müssen. Die Sachbearbeiterin hat mir sicherheitshalber empfohlen, und im prinzip gilt das auch für alle Anderen die in diesen Tagen ihren Neubescheid für EMR bekommen haben oder werden, Einspruch einzulegen wenn der Bescheid da ist. Er sollte sich in der Begründung auf das schriftlich ausstehende Urteil des Bundessozialgerichtes bezogen werden.
Ich wünsche allen noch einen schönen Tag!
Gruß Reimund
Re: Erwerbsminderungsrente!
#7Genug des Lobes!!
Ich werde ja noch verlegen und das schadet meinen Ruf!
Oder möchtet Ihr meine Kontonummer haben?
Schmunzel
Ich werde ja noch verlegen und das schadet meinen Ruf!
Oder möchtet Ihr meine Kontonummer haben?
Schmunzel
Re: Erwerbsminderungsrente!
#8Ich würde sagen beim nächsten Treffen in Münster gehen wir lekker Essen und Du bezahlst.(GRINS).Grüße aus der Stadt die wo heißer ist als "RIO". Georg
Re: Erwerbsminderungsrente!
#9Hallo Reimund und Hallo in die Runde.Das Gepräch bei der Fürsorgestelle hat nichts gebracht,bin nicht Schwerbehindert im Sinne.keine Beine ab, Etc....!Haben keine Erfahrung mit Defi-Patienten im speziellen.Ihr Rat,LVA,die halbe Erwerbsminderungsrente beantragen,wenn dann Probleme mit denen,Rücksprache mit der Fürsorgestelle.Ist denen noch nicht vorgekommen,das jemand auf diese Art aus dem Beruf gerissen wurde.Werde also jetzt abwarten auf den 4.8.2006 bei der LVA zur Rentenantragstellung,was da so passiert.Ich wünsche Euch allen ein etwas kühleres Wetter und sage TSCHÖ bis denne.Heute ist es nicht wärmer wo in Rio. Georg
Re: Erwerbsminderungsrente!
#10Hallo Georg,
habe am Donnerstagabend um 21:08h nur eine leere Seite auf meiner Mailbox vor gefunden. Ich hoffe meine Mail ist auf Deiner Box angekommen? Aber nun gut Du hast ja hier im Forum deine Eindrücke hinterlassen.
Der Werdegang wird wohl sein, dass Du am 04.08.06 bei deiner zuständigen Zweigstelle der LVA, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund einen Antrag stellst auf EMR. Der zuständige Arzt der LVA schaut sich deine Befunde an, besorgt sich ggf. weitere Stellungnahmen von deinen behandelnden Ärzten aus den Ambulanzen und Krankenhäusern. Reicht Ihm dies nicht aus wird er Dich zu einem Gutachter schicken der Dich auf den Kopf stellt. Mit diesem Ergebnis wird er sich dann wohl eine Meinung bilden in wie fern Du noch teilweise oder aber voll erwerbsminderungsfähig bist. Er wird diese deine Akten mit der entsprechenden Empfehlung nach Berlin senden welche dort dann vom grünen Tisch das Urteil über deinen Gesundheitszustand fällen . So hat jedenfalls die Sachbearbeiterin den Werdegang meines Antrags geschildert. Nun bin ich mal gespannt was mit uns passieren wird!? Wir bleiben in Kontakt. Ich hoffe, dass ich nicht zu viele Leser hier mit Detail`s gelangweilt habe, aber ich glaube ich habe auch niemanden weh getan.
Ich wünsche allen zwar ein sonniges aber vielleicht nicht mehr so ein heißes Wochenende!
Es grüßt der Nordhesse,
Reimund
habe am Donnerstagabend um 21:08h nur eine leere Seite auf meiner Mailbox vor gefunden. Ich hoffe meine Mail ist auf Deiner Box angekommen? Aber nun gut Du hast ja hier im Forum deine Eindrücke hinterlassen.
Der Werdegang wird wohl sein, dass Du am 04.08.06 bei deiner zuständigen Zweigstelle der LVA, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund einen Antrag stellst auf EMR. Der zuständige Arzt der LVA schaut sich deine Befunde an, besorgt sich ggf. weitere Stellungnahmen von deinen behandelnden Ärzten aus den Ambulanzen und Krankenhäusern. Reicht Ihm dies nicht aus wird er Dich zu einem Gutachter schicken der Dich auf den Kopf stellt. Mit diesem Ergebnis wird er sich dann wohl eine Meinung bilden in wie fern Du noch teilweise oder aber voll erwerbsminderungsfähig bist. Er wird diese deine Akten mit der entsprechenden Empfehlung nach Berlin senden welche dort dann vom grünen Tisch das Urteil über deinen Gesundheitszustand fällen . So hat jedenfalls die Sachbearbeiterin den Werdegang meines Antrags geschildert. Nun bin ich mal gespannt was mit uns passieren wird!? Wir bleiben in Kontakt. Ich hoffe, dass ich nicht zu viele Leser hier mit Detail`s gelangweilt habe, aber ich glaube ich habe auch niemanden weh getan.
Ich wünsche allen zwar ein sonniges aber vielleicht nicht mehr so ein heißes Wochenende!
Es grüßt der Nordhesse,
Reimund