Post vom Versorgungsamt Heide

#1
Anfang November 2007 habe wurde mir ein Defibrillator implantiert.

Heutemorgen habe ich meinen Bescheid hinsichtlich des Grad der Behinderung erhalten : 70 % und G

Vor der Defi - Implatation hatte ich einen Grad von 60 % OHNE G

Das heißt für den Defi habe ich jetzt 1o % und das G dazu bekommen.

Wie ist eure Meinung dazu ?
Soll ich mir das gefallen lassen ??

Allen ein frohes Osterfest




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Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

Re: Post vom Versorgungsamt Heide

#2
Hallo Michael,

kommt drauf an worauf Du vorab einen GdB von 60% ohne „G“ hattest. Du darfst auf keinen Fall die vorhandenen 60% m den dir zustehenden 50% für den Defi addieren!
Aber wie gesagt , es kommt drauf an worauf Du die 60% hattest.

Re: Post vom Versorgungsamt Heide

#3
Hallo Tom ,

aufgelistet wurde wie folgt :

Herzerkrankung
Funktionsstörung im Knie (beidseitig)
Bronchialasthma
Bluthochdruck
Diabetis melitus

Bei meinen bisherigen 60 %
war in der Auflistung nur die Diabetes nicht aufgeführt




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Re: Post vom Versorgungsamt Heide

#5
mein Widerspruch wurde abgwiesen , es bleibt bei 70% und "G"

Jetzt wäre nur noch der Klageweg möglich , den werde ich aber nicht beschreiten.


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Re: Post vom Versorgungsamt Heide

#6
    Zitat: Michael-2
    mein Widerspruch wurde abgwiesen , es bleibt bei 70% und "G"

    Jetzt wäre nur noch der Klageweg möglich , den werde ich aber nicht beschreiten.
hallo Michael,
hast Du schon mal an den VdK gedacht.
Also ich rechne auch mit einer Ablehnung und werde dann den VdK einschalten, die übernehmen ja dann den Klageweg.

LG
brigitte



Re: Post vom Versorgungsamt Heide

#7
Hallo Brigitte ,

ich bin seit Beginn meiner Herzerkrankung(1995) Mitglied im VdK.
Was die speziell in meinen Rentenangelegenheiten für mich geleistet haben ist beeindruckend.

Die Widerspruchsangelegenheit mit dem Versorgungsamt ist auch über den VdK gelaufen.
Auch bei einer Klage würde sie mich natürlich unterstützen , nur weisen sie darauf hin das , sollte meiner Klage stattgegeben werden ,
meine finanziellen Vorteile durch die weiteren 10 % bei meiner finanziellen Situation doch eher gering ist.
Sollten sich die Gesetze z.B. Besteuerung der Renten deutlich verändern kann ich ja immer noch klagen.

LG
Michael


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