Hallo,
ich würde gerne wissen, was notwendig ist, um kostenlos Bahn fahren zu können. Also schwerbehindert muss man sein (mindest. 50 %, was man ja mit Defi bekommt), aber muss man auch einen Buchstaben haben (G oder B usw.)?
Würde gerne wissen, ob mir einfach die 50 % für den Defi reichen?
Gruß
Teresa
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#2Hallo Teresa,
um kostenlos Bahn oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu dürfen musst du das Merkzeichen „G“ in deinem Ausweis stehen haben. Bzw. hast du mit dem Merkzeichen „G“ die Wahl zwischen Erstattung der halben Kfz.-Steuer und der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln für 60 Euro im Jahr.
um kostenlos Bahn oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu dürfen musst du das Merkzeichen „G“ in deinem Ausweis stehen haben. Bzw. hast du mit dem Merkzeichen „G“ die Wahl zwischen Erstattung der halben Kfz.-Steuer und der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln für 60 Euro im Jahr.
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#3Hallo Teresa,
Du brauchst auf jeden Fall erst mal einen Behindertenausweis, oder hast Du den schon? Und dann brauchst Du das Merkzeichen"G" im Ausweis. Sonst geht gar nichts. "B" kriegst Du bestimmt nicht, das wäre die Begleitung, die dann ebenfalls den Nahverkehr umsonst nurtzen kann - aber nur in Deiner Anwesenheit.
Wenn Du das "G" im Ausweis hast, mußt Du einmal im Jahr 60 Euro bezahlen, dann kannst Du alle Nahverkehrsverbindungen nutzen, Bahn fahren kannst Du aber nur im Umkreis von 50 km. du bekommst dann ein Streckenverzeichnis, welches auch sehr begrenzt ist. Ich kann zum Beispiel von hier aus umsonst mit der Bahn nach Oberstdorf fahren, nicht aber nch Ulm oder Lindau, München usw., was ja eigentlich noch in der Nähe liegt.
Was ich wiederum kann: ich fahre auf meine Kosten nch München, kann dann aber in München sämtliche U-, S-, Straßenbahnen und Busse benutzen. Das könnte ich z.B. auch in Berlin oder jede andere Stadt. Nur mit der Bahn kann ich dahin nicht umsonst fahren.
Viele Grüße
Carmen
Du brauchst auf jeden Fall erst mal einen Behindertenausweis, oder hast Du den schon? Und dann brauchst Du das Merkzeichen"G" im Ausweis. Sonst geht gar nichts. "B" kriegst Du bestimmt nicht, das wäre die Begleitung, die dann ebenfalls den Nahverkehr umsonst nurtzen kann - aber nur in Deiner Anwesenheit.
Wenn Du das "G" im Ausweis hast, mußt Du einmal im Jahr 60 Euro bezahlen, dann kannst Du alle Nahverkehrsverbindungen nutzen, Bahn fahren kannst Du aber nur im Umkreis von 50 km. du bekommst dann ein Streckenverzeichnis, welches auch sehr begrenzt ist. Ich kann zum Beispiel von hier aus umsonst mit der Bahn nach Oberstdorf fahren, nicht aber nch Ulm oder Lindau, München usw., was ja eigentlich noch in der Nähe liegt.
Was ich wiederum kann: ich fahre auf meine Kosten nch München, kann dann aber in München sämtliche U-, S-, Straßenbahnen und Busse benutzen. Das könnte ich z.B. auch in Berlin oder jede andere Stadt. Nur mit der Bahn kann ich dahin nicht umsonst fahren.
Viele Grüße
Carmen
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#4Hallo Carmen,
das ist so nicht ganz richtig!
Du darfst mit Behindertenausweis Merkzeichen „G“ und Wertmarke die DB von Flensburg bis Bad Tölz benutzen! Worauf geachtet werden muss ist das „Nur Nahverkehrszüge“ benutzt werden! Das Beiblatt bezüglich der 50 km bezieht sich zum Teil auf Schnellzüge.
das ist so nicht ganz richtig!
Du darfst mit Behindertenausweis Merkzeichen „G“ und Wertmarke die DB von Flensburg bis Bad Tölz benutzen! Worauf geachtet werden muss ist das „Nur Nahverkehrszüge“ benutzt werden! Das Beiblatt bezüglich der 50 km bezieht sich zum Teil auf Schnellzüge.
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#5Hallo, Teresa...
um absolut kostenlos Bahn oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu dürfen, musst du das Merkzeichen „G“ in deinem Ausweis stehen haben und ALG-II-Bezieher sein. Dann hast du mit dem Merkzeichen „G“ die Wahl zwischen Erstattung der Kfz.-Steuer und der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)
um absolut kostenlos Bahn oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu dürfen, musst du das Merkzeichen „G“ in deinem Ausweis stehen haben und ALG-II-Bezieher sein. Dann hast du mit dem Merkzeichen „G“ die Wahl zwischen Erstattung der Kfz.-Steuer und der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#6Hi und guten morgen,
ich will jetzt auch nochmal meinen Senf dazu geben :-)
1.) Mindestanforderung: Schwerbehindertenausweis 50 % und Merkzeichen G
2.) Es dürfen ALLE öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos genutzt werden wenn die Beförderungsart Öffentlicher Personen Nahverkehr ist (ÖPN) und das von Flensburg bis Garmisch Partenkirchen. Eine Reise per Bahn ist theoretisch also möglich, wird aber etwa schwierig zu organisieren und braucht vieel Zeit ;-)
3.) Per Bahn sind bestimmte Strecken bis 50 km rund um den Wohnort frei. Es wird dazu ein Streckenverzeichnis mitgegeben (das muss man bei Bahnfahrten auch immer dabei haben). Kostenlos heisst: 2. Klasse. 1. Klasse und ICE kosten den regulären Zuschlag. Sollte man weiter fahren wollen kostet es dann ab außerhalb der im Streckenverzeichnis genannten Bahnhöfe den normalen Fahrpreis. Beispiel: Wenn ich von Lübeck nach Hamburg fahre darf ich bis Bad Oldesloe kostenlos, ab Bad Oldesloe bis Hamburg muss ich den regulären Preis bezahlen. Auch hier kann man aber etwas die Grenzen nutzen, ist ganz legal. Beispiel: Von Lübeck nach Kiel darf ich bis Preetz kostenlos und müsste ab da bezahlen. Aber: bis Preetz fahren die Busse der Kieler Verkehrsgesellschaft (ÖPN) und die darf ich wieder kostenlos nutzen. Also lässt mich die Bahn bis zum Kieler Hauptbahnhof ebenfalls kostenlos weiterfahren. Weitere Bahnvergünstigungen sind
4.) man hat einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 70 %. Dann bekommt man die Bahncard 50 zum halben Preis und somit kosten alle Reisen damit dann nur noch die Hälfte. Näheres auf der Internetseite der Bahn, den Link findet ihr unter "Tipps".
5.) Für ALG-II Empfänger gibt es die o.g. Ausnahme.
Gruß
Thorsten
ich will jetzt auch nochmal meinen Senf dazu geben :-)
1.) Mindestanforderung: Schwerbehindertenausweis 50 % und Merkzeichen G
2.) Es dürfen ALLE öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos genutzt werden wenn die Beförderungsart Öffentlicher Personen Nahverkehr ist (ÖPN) und das von Flensburg bis Garmisch Partenkirchen. Eine Reise per Bahn ist theoretisch also möglich, wird aber etwa schwierig zu organisieren und braucht vieel Zeit ;-)
3.) Per Bahn sind bestimmte Strecken bis 50 km rund um den Wohnort frei. Es wird dazu ein Streckenverzeichnis mitgegeben (das muss man bei Bahnfahrten auch immer dabei haben). Kostenlos heisst: 2. Klasse. 1. Klasse und ICE kosten den regulären Zuschlag. Sollte man weiter fahren wollen kostet es dann ab außerhalb der im Streckenverzeichnis genannten Bahnhöfe den normalen Fahrpreis. Beispiel: Wenn ich von Lübeck nach Hamburg fahre darf ich bis Bad Oldesloe kostenlos, ab Bad Oldesloe bis Hamburg muss ich den regulären Preis bezahlen. Auch hier kann man aber etwas die Grenzen nutzen, ist ganz legal. Beispiel: Von Lübeck nach Kiel darf ich bis Preetz kostenlos und müsste ab da bezahlen. Aber: bis Preetz fahren die Busse der Kieler Verkehrsgesellschaft (ÖPN) und die darf ich wieder kostenlos nutzen. Also lässt mich die Bahn bis zum Kieler Hauptbahnhof ebenfalls kostenlos weiterfahren. Weitere Bahnvergünstigungen sind
4.) man hat einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 70 %. Dann bekommt man die Bahncard 50 zum halben Preis und somit kosten alle Reisen damit dann nur noch die Hälfte. Näheres auf der Internetseite der Bahn, den Link findet ihr unter "Tipps".
5.) Für ALG-II Empfänger gibt es die o.g. Ausnahme.
Gruß
Thorsten
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#7Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich weiß jetzt bescheid. Nur wie bekommt man denn so ein G? Da muss man wohl richtig schlecht gehen können, oder? wird bei mir wohl nicht de Fall sein.
Danke.
Gruß
Teresa
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich weiß jetzt bescheid. Nur wie bekommt man denn so ein G? Da muss man wohl richtig schlecht gehen können, oder? wird bei mir wohl nicht de Fall sein.
Danke.
Gruß
Teresa
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#8Hallo Teresa,
mit Atemnot bzw. Kurzatmigkeit bekommst du auch ein Merkzeichen „G“!
mit Atemnot bzw. Kurzatmigkeit bekommst du auch ein Merkzeichen „G“!
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#9Hallo Tom,
klar, Du hast schon Recht, aber ich habe das nicht aufgeführt, weil ich gar nie auf die Idee käme, mir die Strapaze - Norden-Süden mit ÖPNV - anzutun *grins*. Vom Allgäu bis an die Küste sind wir - ohne Stau - mit dem Auto schon immer so 8-10 Stunden unterwegs und mein Mann fährt flott. Mit ÖPNV müßte ich mindestens einmal übernachten und vor lauter Ärger mit der Bahn hätte dann mein Defi wohl auch schon "interveniert" *grins*
Aber oben an der Küste bin ich dann mit meinem Ausweis wieder fein raus, weil ich umsonst fahren kann.
Guten Rutsch wünsche ich Dir
LG Carmen
klar, Du hast schon Recht, aber ich habe das nicht aufgeführt, weil ich gar nie auf die Idee käme, mir die Strapaze - Norden-Süden mit ÖPNV - anzutun *grins*. Vom Allgäu bis an die Küste sind wir - ohne Stau - mit dem Auto schon immer so 8-10 Stunden unterwegs und mein Mann fährt flott. Mit ÖPNV müßte ich mindestens einmal übernachten und vor lauter Ärger mit der Bahn hätte dann mein Defi wohl auch schon "interveniert" *grins*
Aber oben an der Küste bin ich dann mit meinem Ausweis wieder fein raus, weil ich umsonst fahren kann.
Guten Rutsch wünsche ich Dir
LG Carmen
Re: Entgeldlose Beförderung bei der Bahn
#10- Zitat: Thorsten
3.) Per Bahn sind bestimmte Strecken bis 50 km rund um den Wohnort frei. Es wird dazu ein Streckenverzeichnis mitgegeben (das muss man bei Bahnfahrten auch immer dabei haben). Kostenlos heisst: 2. Klasse. 1. Klasse und ICE kosten den regulären Zuschlag. |
Hier muss ich dir leider widersprechen:
Laut DB ist es nicht möglich, mit einem Schwerbehindertenausweis den ICE kostenfrei zu benutzen und dann nur noch den ICE-Zuschlag draufzulegen, auch nicht innerhalb des Streckenverzeichnisses.
ICE, IC und EC sind Schnellzüge, für die das Streckenverzeichnis im Schwerbehindertenausweis nicht gilt. Stattdessen muss man sich auf "normale" Züge (D-Zug, Regionalbahn, Regionalexpress etc.) 2. Klasse beschränken. Hier kann man dann zusätzlich einen Zuschlag für die 1. Klasse lösen.
Viele Grüße
Frank
____________________
Dilatative Kardiomyopathie (DCM) mit ursprünglicher LVEF von 22%, mittelgradige Mitralklappeninsuffizienz, leichte bis mittelgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz;
AICD (St. Jude Medical Atlas + VR) mit RV-Elektrode (Medtronic Sprint Fidelis 6949) seit 07/2005; Schwerbehinderung (GdB 70%); Erwerbsminderungsrente