Re: Frechheit !!!

#21
Danke Maria,
aber wie du an dem neuen Thema von Tom erkennst, dort steht schon wieder, dass ein Defilaner sein Recht nicht bekommt. Da könnt ich echt.

Bis bald, LG



"Der Geist ist der Herr, der Körper nur der Knecht"

Re: Frechheit !!!

#22
Hallo Susen,

ich habe auch einen verdickten Herzmuskel und dadurch Vorhofflimmern. Im vergangenen Herbst habe ich einen starken Kleinhirnschlaganfall bekommen und da sich auf der Intensivstation zeigt, das sich immer wieder Kammerflimmern einstellte habe ich einen Defi implantiertbekommen. Anfang des Jahres habe ich einen Antrag auf verschlechterung gestellt und vor 3Tagen meinen Ausweis bekommen. Zu der Herzmuskelsache habe ich auch ein neues Hüftgelenk und div Rhytmusstörungen. Damals (vor 7 Jahren) habe ich auf die genannten Dinge 50% bekommen. Der neue Ausweis (unbegrenzt gültig) hat 100% und die G-Klassifizierung. -Vielleicht weiß jemand, was ich damit anfangen Kann? Ich rate Dir nicht locker zu lassen und entsprechende Einsprüche einzulegen. Dann klappt's auch mit dem Versorgungsamt!

Liebe Grüße

Martin

Re: Frechheit !!!

#23
Hallo Straeter,
Ich kenn mich da auch nicht sooo dolle aus. Also wenn ich was falsches sage, korrigiert mich bitte !
Also, mit 100% und "G" hast Du erstmal große steuerliche Vorteile. Das "G" heißt das Du keine großen Strecken laufen kannst und Dich auf einen Behindertenparkplatz stellen kannst - mit dem richtigen Ausweis. Den muß man , glaube ich, extra beantragen. Du kannst vergünstigt Bahn fahren (oder sogar umsonst?). Steuerersparnis bei der KFZ Steuer ist glaube ich auch noch drin.
Aber es müßte eigentlich alles in dem Begleitschreiben stehen, das Dir mit dem Ausweis zu ging.
Auf jeden Fall hast Du keine Nachteile !

Gruß
Daggi



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Re: Frechheit !!!

#24
Merkzeichen „G“
a. Für 60,00€ im Jahr freie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel (bundesweit sofern das Verkehrsmittel als Nahverkehrsmittel geführt wird!)(Mit Merkzeichen "aG" für 0,00€)
b. Alternativ zu a 50% Ermäßigung auf die KFZ Steuer. (Mit Merkzeichen "aG" 100%)
c. Parken auf Behindertenparkplätzen in der Regel nur mit Merkzeichen „aG“ nach Beantragung eines Behindertenparkausweises.
d. In verschiedenen Bundesländern gibt es eine sogenante „Parkerleichterung“ diese muss auch wiederum beantragt werden. Ausstellung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
e. Das Merkzeichen „G“ alleine hat keine Auswirkung auf Steuererlass, hierzu greift der Grad der Behinderung in %

Re: Frechheit !!!

#26
da sieht man´s (Frau) mal wieder. Nur die Richtigen fragen , gelle ???
Mensch wenn wir Euch nicht hätten ! Tom und Thorsten ihr seid echt der Hammer....



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten