Re: Defi und Merkzeichen G ?

#13
Hallo Klaus,
habe selbst eine DCM nach Einstufung NYHA III - IV und bin Träger eines Defi`s. Habe dies alles bekommen wie eine Jungfrau zum Kind seit 08.09.2005. War bis dato voll im Berufsleben aufgegangen. Als Krankenpfleger fast zu jeder Zeit abrufbar etc.
Ich bekam 70% GdB. Einspruch auf 80% und Merkzeichen G wurde abgelehnt.
Wegen Medikamentenaufdosierung und dadurch verbunden Schwindel wurde mir auf anraten meines Kardiologen empfohlen das Autofahren sein zulassen, worauf ich auch selbst gekommen wär. Von daher fahre ich noch jetzt mit Bus und Bahn und überlaß das Steuer meiner Lebensgefährtin.
200 m Gehen am Stück ist ebenfalls nur machbar. Muss dann erstmal einen Momentlang stehen bleiben bevor es weitergeht.
Was ich damit sagen will ist:, solang man funktioniert im täglichen Leben ist alles toll und esay. Sobald man aber behindert ist wird man bestraft. Weniger Geld (Krankengeld, Rente etc.). Soialleistungen von Behörden - von Hause aus - erstmal abgelehnt. Man ist schiesslich nur noch ein Kostenfaktor den es gilt so niedrig wie möglich zu halten.
Diese Tatsachen welche ich mit diesen Behörden sowie mit meiner Krankenkasse erlebt habe ermutigen mich dazu -solange ich es kann- zukämpfen für mein Recht.
Von daher habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht. Den VdK habe ich mir als Verstärkung mit ins Boot geholt. Sie emphahlen mir alle Leiden vom Arzt nochmal bescheinigen zulassen und legten auch Wert auf die Beurteilung nach NYHA I - IV
Ich wünsche Dir bei deinem Vorhaben viel Durchsetzungskraft und Glück! Ich selbst melde mich nach Urteilsverkündung!
Mit freundlichem Gruß
Reimund

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#15
Hallo Klaus,
ich hatte vor dem Herzinfakt 50%.
Danach hat man mir trotz Defi nur 70% bewilligen wollen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Der wurde abgelehnt. Ich wollte 80% und das G.

Mit diesen Forderungen bin ich zum Sozialgericht gegangen. Das Gericht hat mich zu einem Gutachter geschickt. Der Gutachter hat dem Gericht einen Behinderungsgrad von 90% mit dem Merkmal G empfohlen.

Nun warte ich auf die Stellungnahme der Bezirksregierung. Sollte sie diese Empfehlung annehmen ist alles klar, wenn nicht kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht.

Nicht immer alles hinnehmen.
Gruß Fritz

Februar 2004 Herzinfakt, Stent OP, April 3 Bypass OP, Oktober Verschluss Bypass 1 Bypass 2 Stent, November Defi, März 2005 Verschluss Bypass 2 und und beider Stents

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#16
Hallo Tom,

habe Deinen Beitrag vom 30.01.2006 gelesen. Hätte gern gewußt ob Du Dein Merkzeichen "G" bekommen hast. Bei mir wurde eine %-duale Erhöhung und Merkzeichen "G" nach meinem Widerspruch abgelehnt mit der Begründung, dass sich aus von Ihnen zuletzt angeforderden Befunden keine wesendlichen Verschlechterungen ergeben haben.
Ich habe ebenfalls mir von meinem Kardiologen die deutliche Herzschwäche mit dem Schweregrad NYHA III-IV bescheinigen lassen und vorgelegt.
Zur Information, ich habe im Dezember 2005 letzten Jahres 70% GdB zu gesprochen bekommen und gleich Widerspruch eingelegt. Bin jetzt schon beim Sozialgericht.
Was kann ich jetzt noch tun? Habe am 06.06.06 einen Wiedervorstellungstermin bei meinem Kardiologen. Dabei will ich Ihm mein Ablehnungsbescheid vorlegen. Hier ist für mich auch die letzte Möglichkeit mir etwas bescheinigen zulassen bevor es zum vorerst letzten Urteilsspruch kommt.
Vielleicht hat auch jemand anders der dies hier liest noch eine Idee!
Ich bin über jede Anregung bzw. Information dankbar!

Gruß Reimund

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#17
Wie ist das eigentlich mit dem Sozialgericht?
Muß man da selbst erscheinen, oder reicht ein Vertreter/Anwalt?
Es könnte ja sein, daß man eben aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann.
Wenn der VDK eingeschaltet wird, wird man dann von einem Rechtsanwalt vertreten? Weiß das hier jemand?

Danke.



"I'm Mickey Mouse. They don't know who's inside the suit." - KR -

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#18
Hallo Alex,

das Sozialgericht ist die vorerst letzte Instanz die Dein Widerspruchsverfahren positiv bzw. negativ entscheidet. Ich brauchte bis lang dort selbst nicht erscheinen. Klage dort zum 2. Mal.
Es gibt aber Fälle von denen ich weiß die dort selbst erscheinen mußten. Bei einer Kollegin von mir hat es sich gelohnt selbst dort zu erscheinen. Deren Zeitrente wurde aufgrund dessen positiv entschieden. Jedoch hatte Sie es nicht mit dem Herzen sondern mit dem Knie und konnte nicht lange stehen bzw. gehen ohne das Sie Schmerzen bekam.
In meinem Fall geht es aber nicht um Rente obwohl dieses Thema mich auch noch erreichen wird sondern wie im vorangegangen Artikel beschrieben um ein höheren GdB.

Die Verhandlungen dort führt für mich ein Rechtsanwalt der VdK.
Um aber erfolgreich zu sein benötige ich die Erfahrung der hier Lesenden!

Danke, es grüßt Reimund!

Re: Defi und Merkzeichen G ?

#20
Hallo!
Hab gestern meinen Wiederspruchsbescheid bekommen.
Wie sollte es auch anders sein . ABGELEHNT ....

Ist den schon jemals ein Wiederspruch anerkannt worden ???

Nun überlege ich ob ich dagegen Klagen soll.

Habe zurzeit GdB60 und Merkzeichen G - ist es auch möglich das ich nach einer Klage schlechter gestellt werde ? Mir z.B. das Merkzeichen G wieder entzogen wird?

Grüße
Klaus