Bescheid über GdB

#1
Hallo ihr Lieben!

Ich habe vor einigen Tagen meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen und blicke da noch nicht so ganz durch. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Mir wurden 50% GdB für die Rechtsventrikukäre Dysplasie, Herzrhythmusstörungen und die Defi-Implantation bescheinigt, allerdings keine Merkzeichen. Jetzt habe ich hier gelesen, daß einem für die Defi-Implantation "mindestens" 50% zustehen. Woher weiß ich jetzt aber, ob die 50% für mich ok sind, oder ob mir evt. mehr zustehen würden? Wie ist das bei euch, habt ihr die Merkzeichen, und wenn ja, welche und für was genau?
Und welche Vorteile habe ich eigentlich mit dem Schwerbehinderten-ausweis ohne Merkzeichen? "Nur" (in Anführungszeichen) den besonderen Kündigungsschutz und den Mehrurlaub, oder ist da noch irgendwas? Im Prinzip wär's ja egal, weil die oben genannten Dinge eigentlich die Gründe für mich waren, den Ausweis überhaupt zu beantragen, aber wenn einem vom Gesetz her noch weitere Vergünstigungen zustehen, warum sollte man sie dann nicht nutzen?
Ich grüße aus der Pfalz und wünsche euch allen noch ein schönes Wochenende.
Gruß, Kerstin



Re: Bescheid über GdB

#2
    Zitat: Kerstin-78
    Und welche Vorteile habe ich eigentlich mit dem Schwerbehinderten-ausweis ohne Merkzeichen? "Nur" (in Anführungszeichen) den besonderen Kündigungsschutz und den Mehrurlaub, oder ist da noch irgendwas?

zu der Frage, ob die 50% gerechtfertigt sind, kann ich wenig sagen. Vielleicht kann auch Dein Arzt mehr dazu sagen oder es ist hier jemand der es besser beurteilen kann.
Ich habe im Moment selbst einen Erhöhungsantrag laufen. Ich
hatte bisher 50%-

Zusätzliche Vorteile hast Du mit 50%, dass es eine Ermässigung bei der Lohnsteuer gibt, die man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt oder eben mit dem jährlichen LSTausleich angibt.
Dein Arbeitsplatz kann behindertengerecht gestaltet werden, dafür bekommt der AG sehr großzügige Zuschüsse. Beratungen gibt es dazu auch von den jeweiligen Krankenkassen.
Du zahlst weniger KFZ-Steuer oder wahlweise Ermässigungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wartezeiten bei Ämtern kannst Du verkürzen oder es stehen Dir die Sonderschalter zur Verfügung.
Teilweise Ermässigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Zoos und auch Freibädern.
Du musst Dich mal bei Deiner Gemeinde erkundigen, meist haben Sie Info-material dazu.

Eigentlich müssten diese Informationen auch Deinem Bescheid beiliegen.

LG
brigitte



Re: Bescheid über GdB

#3
    Zitat: brigitte
      Zitat: Kerstin-78
      Und welche Vorteile habe ich eigentlich mit dem Schwerbehinderten-ausweis ohne Merkzeichen? "Nur" (in Anführungszeichen) den besonderen Kündigungsschutz und den Mehrurlaub, oder ist da noch irgendwas?

    Du zahlst weniger KFZ-Steuer oder wahlweise Ermässigungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln.



Trift nur zu bei Merzeichen "G" bzw "aG" und das nur auf Antrag

Re: Bescheid über GdB

#4
    Zitat: Tom

    Zitat:
    Trift nur zu bei Merzeichen "G" bzw "aG" und das nur auf Antrag
hab nachgesehen und es stimmt was Du schreibst.
Ich hab ja meinen Ausweis schon ein paar Jährchen und ich kann mich nicht erinnern, dass ich das Merkzeichen extra beantragt habe. Aber es wird wohl so gewesen sein.

Gruß
brigitte