Ich habe seit vielen Jahren einen Schwerbehindertenausweis, der nicht auf meiner Herzerkrankung basiert.
Ich wollte nach der Implantation eine Neueinstufung beantragen und sprach meinen Hausarzt darauf an, damit es ihn nicht überrascht, wenn die Anfrage vom Versorgungsamt kommt.
Er meinte daraufhin, daß ich das lieber lassen solle, es könnte sonst vielleicht sein, daß der Sachbearbeiter das mit dem Defi weiterleitet und ich den Führerschein abgeben muß.
Aufgrund dessen habe ich den Antrag jahrelang vor mir her geschoben, jetzt spiele ich aber doch wieder mit dem Gedanken, es darauf ankommen zu lassen.
Hat jemand von Euch schon mal etwas darüber gehört, daß allein aufgrund der Defi-Implantation der Führerschein abgegeben werden mußte?
Danke.
"I'm Mickey Mouse. They don't know who's inside the suit." - KR -
Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#2Hi Alex,
ich denke, nur aufgrund des Defi's wird man Dir den Führerschein nicht abnehmen können. Ich kann auch nicht sagen, ob der/die Mitarbeiter/in des Landesamtes für soziale Dienste der Führerscheinstelle einfach 'mal eben solche Daten übermitteln darf.
Lass es darauf ankommen.
Gruß
Thorsten
ich denke, nur aufgrund des Defi's wird man Dir den Führerschein nicht abnehmen können. Ich kann auch nicht sagen, ob der/die Mitarbeiter/in des Landesamtes für soziale Dienste der Führerscheinstelle einfach 'mal eben solche Daten übermitteln darf.
Lass es darauf ankommen.
Gruß
Thorsten
Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#3- Zitat: Thorsten
Hi Alex, ich denke, nur aufgrund des Defi's wird man Dir den Führerschein nicht abnehmen können. Ich kann auch nicht sagen, ob der/die Mitarbeiter/in des Landesamtes für soziale Dienste der Führerscheinstelle einfach 'mal eben solche Daten übermitteln darf. Lass es darauf ankommen. Gruß Thorsten |
Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#4Ich danke Euch.
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Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#5Hallo Alex, Tom und Thorsten,
für den Antrag auf GdB haben meine Ärzte mir nur Bescheinigen können dass ich ein halbes Jahr nach Inplantierung des Defi´s kein Auto fahren darf. Sie empfahlen mir nach der ersten Kontrolle noch ein zusätzliches 1/4 Jahr zuwarten weil sich eine Episode darstellte. Eine weitere Bescheinung jedoch wurde mir darüber für meinen Antrag verweigert. Denn anders als das Verbot welches sich auf ein öffentliches Gutachten (Medizin und Verkehr des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin) von 1992 stützt, konnte man mir damals nur eine Emphehlung aussprechen auch wenn sich dies anders anhörte.
Natürlich bin ich dem Nachgekommen, da ich die Episode vollmiterlebte.
Gruß, Reimund
für den Antrag auf GdB haben meine Ärzte mir nur Bescheinigen können dass ich ein halbes Jahr nach Inplantierung des Defi´s kein Auto fahren darf. Sie empfahlen mir nach der ersten Kontrolle noch ein zusätzliches 1/4 Jahr zuwarten weil sich eine Episode darstellte. Eine weitere Bescheinung jedoch wurde mir darüber für meinen Antrag verweigert. Denn anders als das Verbot welches sich auf ein öffentliches Gutachten (Medizin und Verkehr des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin) von 1992 stützt, konnte man mir damals nur eine Emphehlung aussprechen auch wenn sich dies anders anhörte.
Natürlich bin ich dem Nachgekommen, da ich die Episode vollmiterlebte.
Gruß, Reimund
Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#6Hallo!
Das habe ich noch nie gehört ! Wie Alt ist denn dein Dok deines Vertrauens ? Habe selber seit 8 Jahren meinen Defi und einen Schwerbehindertenausweiss. Mußte sogar Klagen wegen der Erhöhung der Prozente,nach meiner Defi-op. Will er dir nur Angst machen?
Gruß Geli
Das habe ich noch nie gehört ! Wie Alt ist denn dein Dok deines Vertrauens ? Habe selber seit 8 Jahren meinen Defi und einen Schwerbehindertenausweiss. Mußte sogar Klagen wegen der Erhöhung der Prozente,nach meiner Defi-op. Will er dir nur Angst machen?
Gruß Geli
Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#7- Zitat: geli
Wie Alt ist denn dein Dok deines Vertrauens ?... Mußte sogar Klagen wegen der Erhöhung der Prozente,nach meiner Defi-op. Will er dir nur Angst machen? |
so alt ist er noch gar nicht. Ich weiß auch nicht, warum er es gesagt hat. Vielleicht wollte er die Formulare nicht ausfüllen, falls welche gekommen wären ...
Mit was haben die denn begründet, dass Deine Erhöhung abgelehnt wurde?
Gruß
Alex.
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Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#8- Zitat: Alex.
Ich danke Euch. "I'm Mickey Mouse. They don't know who's inside the suit." - KR - |
Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#9Fritz, Deine Antwort ist leider nicht gepostet worden. Was hattest Du geschrieben?
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Re: Schwerbehindertenausweis und Fahrerlaubnis
#10Hallo zusammen,
ich war lange nicht mehr hier, deshalb kommt meine Antwort sehr spät.
Ich bin natürlich kein Volljurist, bezweifle aber doch mit einer gewissen Vehemenz, dass das Bekanntwerden eines Defi tragenden Verkehrsteilnehmers bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Veranlassung führen wird, den Führerschein einzuziehen oder gar die Fahrerlaubnis zu entziehen. Im Zweifelsfall würde ich mich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Begründung:
Es muss IMMER im Einzelfall entschieden werden, ob der FE-Inhaber zur Teilnahme am Straßenverkehr befähigt ist oder ob ein Mangel so eine Teilnahme ausschließt. Im Zweifelsfall muss dies letzten Endes durch ein Gericht entschieden werden.
Der Defibrillator ist nirgendwo im materiellen Recht explizit erwähnt; was jedoch erwähnt ist, sind die Grunderkrankungen, die zu einer Implantation geführt haben.
Ausschlaggebend ist jedoch der Nachweis, dass "der Mangel" so gut ausgeglichen wurde (zum Beispiel durch Medikamente), dass die Verkehrsteilnahme uneingeschränkt möglich ist. Und diesen Nachweis erbringt eben der Defibrillator, denn den kann man auslesen.
Und so ist der Defibrillator eher als Entlastungsbeweis zu sehen, der den Entzug der FE ausschließt (nach den festgesetzten 6 Monaten und keiner neu aufgetretenen Aktivität des Defis).
Anders sieht es aus, wenn der Defibrillator ständig aktiv werden muss. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass der durch die Grunderkrankung vorhandene Mangel nicht ausreichend ausgeglichen werden konnte und eine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht besteht. Damit fallen die Voraussetzungen weg, die einst zur Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich waren. Hier wird im Falle des Bekanntwerdens dieses Mangels eine vorhandene Fahrerlaubnis durch die Behörde entzogen (und natürlich der Füdhrerschein eingezogen) und bei Bedarf, also bei Widerspruch, durch ein ordentliches Gericht bestätigt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Andi
ich war lange nicht mehr hier, deshalb kommt meine Antwort sehr spät.
Ich bin natürlich kein Volljurist, bezweifle aber doch mit einer gewissen Vehemenz, dass das Bekanntwerden eines Defi tragenden Verkehrsteilnehmers bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Veranlassung führen wird, den Führerschein einzuziehen oder gar die Fahrerlaubnis zu entziehen. Im Zweifelsfall würde ich mich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Begründung:
Es muss IMMER im Einzelfall entschieden werden, ob der FE-Inhaber zur Teilnahme am Straßenverkehr befähigt ist oder ob ein Mangel so eine Teilnahme ausschließt. Im Zweifelsfall muss dies letzten Endes durch ein Gericht entschieden werden.
Der Defibrillator ist nirgendwo im materiellen Recht explizit erwähnt; was jedoch erwähnt ist, sind die Grunderkrankungen, die zu einer Implantation geführt haben.
Ausschlaggebend ist jedoch der Nachweis, dass "der Mangel" so gut ausgeglichen wurde (zum Beispiel durch Medikamente), dass die Verkehrsteilnahme uneingeschränkt möglich ist. Und diesen Nachweis erbringt eben der Defibrillator, denn den kann man auslesen.
Und so ist der Defibrillator eher als Entlastungsbeweis zu sehen, der den Entzug der FE ausschließt (nach den festgesetzten 6 Monaten und keiner neu aufgetretenen Aktivität des Defis).
Anders sieht es aus, wenn der Defibrillator ständig aktiv werden muss. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass der durch die Grunderkrankung vorhandene Mangel nicht ausreichend ausgeglichen werden konnte und eine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht besteht. Damit fallen die Voraussetzungen weg, die einst zur Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich waren. Hier wird im Falle des Bekanntwerdens dieses Mangels eine vorhandene Fahrerlaubnis durch die Behörde entzogen (und natürlich der Füdhrerschein eingezogen) und bei Bedarf, also bei Widerspruch, durch ein ordentliches Gericht bestätigt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Andi