gdb

#1
Hallo Defilaner / innen

Ich habe Eure Seite nun schon öfter angeschaut, gefällt mir gut wie offen hier mit der Krankheit umgegangen wird.
Auch mich hat es nun erwischt. Ich trage den Defi seit 02.2007.Vorher schwerer Herzinfarkt,
1/3 des Herzmuskels ist abgestorben. Nach diesem wurde bereits am 11.2006 im Krankenhaus Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt. Ergab mit den Beeinträchtigungen: Koronare Herzerkrankung ( Durchblutungsstörung des Herzens ), Bluthochdruck, Lungenfunktionseinschränkung, Herzschwäche = 30%.
Ich habe dann Widerspruch eingelegt und um Zeit zu sparen, gleich auf den Defi und die Verschlimmerung meiner Luftnot NYHA III hingewiesen. Ergebnis = 50% und G.
Ich möchte am liebsten Klage erheben da sich mein Gesamtbefinden verschlechtert hat und es meiner Meinung nach keine Beachtung fand.
Mein Ziel war es eigentlich eine Parkkarte zu erreichen um die Wege schön kurz zu halten.
Ich wäre sehr dankbar für einen Tipp.

Mit freundlichen Grüßen aus Eberswalde
Andreas

Re: gdb

#2
Hallo, Ihr Lieben!
Hierzu geb ich dann auch gleich noch mal meinen Senf dazu:
Alsooo...ich bin durch dieses Forum erst auf die Idee gekommen und darauf gestoßen, dass mir ein Behindertenausweis zusteht...Habs im Dez. gleich in Angriff genommen...Ich hab 60% mit G erreicht ( für die Tat-
sache, dass ich Defi trage und seither orthopädische Beschwerden habe
(Verspannungen, Muskel-Schmerzen etc.)...Mein Vorteil seither:
5 Tage mehr Urlaub im Jahr und die Wahl zwischen Bus und Bahnfahren im Umkreis von 50 km oder KFZ-Steuerersparnis zu 1/2....
Ich möchte hier an dieser Stelle auch mal Euch allen für Eure Tipps und Eure offene Art ein herzliches DANKESCHÖN sagen...
(Mir hat weder im Krankenhaus damals noch ein Arzt später gesagt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis-Status hab)
PS:An Deiner Stelle würd ich wirklich Klage einreichen! Such Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht!

Liebe Grüße von Bibbi






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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)

Re: gdb

#3
Hallo Andreas,
es gibt leider keine Addition der einzelnen Krankheitsbilder zur Erreichung eines bestimmten GdB. Du kannst nicht GdB 50 für Defiimplantation und evtl. Herzschwäche GdB 30 sowie vielleicht noch Lungenfunktionsstörungen GdB20 ( angenommene Zahlen ) addieren. Rein rechnerisch wärst du hier schon bei einem GdB von 100, was aber in der Realität so nicht hinhaut. Realistisch hast du hier vielleicht eine Chance von GdB 60-70.
Um eine Parkerleichterung für Behinderte zu bekommen benötigst du jedoch mindestens einen GdB von 70 sowie Kennzeichen "G".

In der Hoffnung, etwas zur Erleuchtung beigetragen zu haben viele Grüße aus der Eifel
Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP links am 05.12.06. Innenohrschwerhörigkeit ( 2 Hörgeräte ), Coxarthrose bds.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!

Re: gdb

#4
    Zitat: Bibbi
    Mein Vorteil seither:
    5 Tage mehr Urlaub im Jahr und die Wahl zwischen Bus und Bahnfahren im Umkreis von 50 km oder KFZ-Steuerersparnis zu 1/2....




Hallo Bibbi,

ich muss dir in einer Sache widersprechen bzw. ergänzen.
Die Angabe der 50km im Umkreis ist nicht Richtig! Diese beziehen sich lediglich auf div. Züge der Bahn die genutzt werden dürfen.
Mit dem Merkzeichen "G" hast du, wie schon geschildert die Wahl zwischen 1/2 Kfz-Steuer und die Möglichkeit für "60 Euro im Jahr" öffentliche "Nahverkehrsmittel" unentgeltlich zu nutzen (was eigentlich schon falsch ist da man 60 Euro bezahlen muss!)

Was ich aber sagen will, als Behinderter mit Merkzeichen "G" im Ausweis hast du die Möglichkeit dich in der "gesamten BRD" mit "öffentlichen Nahverkehrsmitteln" zu bewegen sofern du die 60 Euro Variante gewählt hast, und nicht nur im 50 km Umkreis.

Es ist also möglich von Flensburg bis Bad Tölz für 60 Euro im Jahr hin und her zu pendeln vorausgesetzt "Nahverkehrsmittel"

Ich selber pendel immer zwischen Wuppertal und Münster, ca. 100 km, und das sogar in einem Express. Dieser ist allerdings laut Bahn als Nahverkehrszug eingesetzt. Heist also für mich ich darf ihn nutzen.

Letztes Jahr z.B. war ich in Hamburg und wollte mit dem Zug fahren. Nach Rücksprache mit dem Service der Bahn kein Problem solang ich keine IC oder ICE nutze. selbst D-Züge könne ich nutzen sofern sie nicht ausschließlich als zuschlagpflichtig angeschlagen sind.

Re: gdb

#5
    Zitat: Heinz
    Um eine Parkerleichterung für Behinderte zu bekommen benötigst du jedoch mindestens einen GdB von 70 sowie Kennzeichen "G".
Hallo Heinz,
dieses ist wie du weist nicht für die gesamte BRD richtig. Die Kommunen handhaben das unterschiedlich. Es reicht nicht nur aus das du mind. einen GdB von 70 und das Merkzeichen "G" hast!!

Re: gdb

#6
Hallo Andreas,

auf jeden fall Einspruch erheben weil es allein schon auf den Defi 50% gibt! Bei deinen "Nebenerkrankungen" müsste es erfahrungsgemäß auf einen GdB von 70-80% und Merkzeichen "G" hinauslaufen.

Re: gdb

#7
Stimmt, Tom, Du hast Recht...
Ich vergaß nämlich zu erwähnen, dass ich ALG II-Leistungen zusätzlich zu meinem Erwerbs-Einkommen beziehe (bin alleinerziehend-Vater zahlt keinen Unterhalt.. ;-(( ) Solang wie ich ALG-II-Bezieher bin ( bis meine Tochter in die Ausbildung kommt) bekomme ich den Ausweis ohne Zuzahlung für die "Freifahrt"...im Umkreis von 50 km um meinen Wohnsitz herum...2. Wagenklasse...und dann wurden mir die einzelnen Strecken per Liste mitgeteilt....






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Re: gdb

#8
Bibbi,
und genau auf dieser Liste sind die Züge der Bahn die du zusätzlich nutzen darfst da sie nicht als Nahverkehrsmittel deklariert sind! Ansonsten vergess die 50 km!!!!!!!

Re: gdb

#9
DANKE DIR, Tom!!!!Gut zu wissen....






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