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urlaub
Verfasst: 21. Juli 2010, 12:19
von kalle
hallo zusammen..eine frage nur:
darf man wärend der krankschreibung,in urlaub fahren?und muß man das der krankenkasse mitteilen?
mfg kalle
Re: urlaub
Verfasst: 21. Juli 2010, 12:54
von Kirsten
Im Prinzip darf man.
Der Kasse Bescheid sagen solltest du auf jeden Fall! Und bei der Gelegenheit kannst du ja dort auch noch mal vorsichtshalber nachfragen.
Ich war vor 3 Jahren während der AU (4 Monate) auch mal kurz in Urlaub, die Kasse wollte nur wissen, wo es hingeht, damit bei eventuell notwendiger Behandlung am Urlaubsort keine unnötigen verspäteten Fragezeichen aufkommen.
Gruß an NRW (ich bin in Duisburg-Homberg aufgewachsen) !
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (G.C. Lichtenberg)
Re: urlaub
Verfasst: 22. Juli 2010, 14:32
von frank-detlev
Hallo Kalle
ich glaube, der Kk ist es egal, ob Du in Urlaub fährst,solange Du nicht den Heilungserfolg gefährdest. Das größere Problem dürfte dein Arbeitgeber sein.Der wird wohl mal etwas genauer hinschauen.
In diesem Sinne schönen Urlaub
>Frank
Lebe jeden Tag so,als wäre er dein Letzter.
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Wer kämpft, kann verlieren!
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Nur wer an Wunder glaubt kann das Unmögliche möglich machen.
Re: urlaub
Verfasst: 22. Juli 2010, 19:15
von metti
ich würde mich genau bei der krankenkasse schlau machen.
lg metti
Re: urlaub
Verfasst: 22. Juli 2010, 19:16
von metti
ich glaube, das es so ist,wenn es der genesung gut tut,darfst du fahren.
bin aber nicht sicher.
lg metti
Re: urlaub
Verfasst: 23. Juli 2010, 06:34
von kalle
hallo
danke für die antworten..werde mal bei der kasse anklingeln.
gruß
kalle
Re: urlaub
Verfasst: 23. Juli 2010, 09:26
von Alte Fregatte
Hallo Kalle,
während deiner Krankschreibung kannst du keinen "Urlaub" nehmen, da du "Krank" bist und Urlaub von der Krankheit - das hätte ich auch gerne.
Ansonsten im BUrlG (BundesUrlaubsgesetz) § 9:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Damit ist klar, dass während einer Krankschreibung kein Urlaub genommen werden kann. Du kannst aber sicher ein Attest deines Arztes (und eine Einverständniserklärung deiner Krankenkasse) beiholen, dass deine "Urlaubsreise" für deine Genesung förderlich ist und deshalb angetreten werden sollte und das ohne Anrechnung auf deinen Jahresurlaub.
Alles Gute
die Alte Fregatte
Re: urlaub
Verfasst: 23. Juli 2010, 11:49
von kalle
hallo frgatte
bei mir sieht es so aus ,laut medizinischem gutachten.auf dauer krank.
das leistungsvermögen als schlosser ist vollständig aufgehoben...
das heißt krank bis ich ausgesteuert werde,in 10 monaten...
bis dahin darf ich nicht wegfahren?
gruß
kalle
Re: urlaub
Verfasst: 23. Juli 2010, 14:08
von Kirsten
@ Alte Fregatte
Er will ja keinen URLAUB NEHMEN sondern während der AU in Urlaub fahren.
Und das ist meiner Meinung nach durchaus möglich, wenn die Lage der Dinge so ist, wie sie bei ihm ist. Natürlich kommt es auch auf die Art und Weise des Urlaubs an (--> trägt zur Genesung bei).
Wie ich schon sagte, bei der KK nachfragen ist sinnvoll.
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (G.C. Lichtenberg)