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Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 20. September 2011, 20:39
von Axel
Hallo zusammen,
mich würde interessieren,ob und wie jemand in seiner Patientenverfügung zur Frage einer Deaktivierung des Defis Regelungen getroffen hat!?
(ist ja ggf. eine lebensverlängernde Maßnahme)
Grüße Axel
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 21. September 2011, 11:06
von Schlosser
Muß man das gesondert regeln?
Eine gegenseitige Patientenverfügung haben meine Frau und ich schon lange.
Andererseits; wenn die Pumpe nicht mehr will, kann der Defi ballern bis die Batterien lehr sind.
Kann einem dann auch egal sein.
Gruß Bernd
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten.
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 21. September 2011, 12:15
von mike
Hallo,
vor einem Herzinfarkt oder Schlaganfall schützt der Defi meines Wissens nach nicht.
Gruß Mike
Ich habe vor, ewig zu leben - so weit, so gut
____________________
Langfristig gesehen-sind wir alle tot
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 21. September 2011, 14:25
von Axel
Hallo,
da habt ihr zwar recht, aber wenn es mal so weit ist, möchte ich lieber in Frieden gehen und nicht nich groß geschockt und stimuliert werden......
Grüße Axel
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 21. September 2011, 14:39
von Schlosser
Zitat: Axel
Hallo, da habt ihr zwar recht, aber wenn es mal so weit ist, möchte ich lieber in Frieden gehen und nicht nich groß geschockt und stimuliert werden...... Grüße Axel |
Magnet drauf, dann gibt der Defi, Ruhe.
Gruß Bernd
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten.
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 23. September 2011, 10:31
von Axel
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 23. September 2011, 12:43
von monchen
Hallo an Alle,
wir haben in unserer Defi- SHG über dieses Problem im Zusammenhang mit einer Umfrage unseres Defidachverbandes diskutiert und haben für uns keine richtige Lösung gefunden. Erst bei der Diskussion haben wir festgestellt, daß wir mehr Fragen als Antworten haben.
Ich hoffe, daß die Auswertung der Fragebögen uns ein Hilfestellung geben kann.
LG monchen
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 23. September 2011, 16:52
von Marcel
Zitat: Axel
Hallo zusammen,
mich würde interessieren,ob und wie jemand in seiner Patientenverfügung zur Frage einer Deaktivierung des Defis Regelungen getroffen hat!? (ist ja ggf. eine lebensverlängernde Maßnahme)
Grüße Axel |
wenn ich mir nen defi implantieren lasse, habe ich mich doch schon für lebensverlängernde maßnahmen entschieden. ansonsten brauchst du ja keinen defi ?
____________________
Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
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Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 23. September 2011, 18:41
von heike2008
Hallo ihr Lieben
Ich möchte doch auch mal was dazu Sagen .
Ich würde es Schrecklich finden , wenn mein Leben zu Ende ist und Ich nicht Sterben kann .
defi gut und schön , aber es wird immer wieder etwas Neues geben , das uns Länger Leben lässt und wenn wir dann wer weis wie Alt sind und Nichts mehr können oder auch sonst nur noch Dahinvegetieren , nein Danke soetwas möchte ich nicht .
Bin dafür, das in solchen Situationen , garnicht Gefragt werden müste ( sollte ) .
Liebe grüsse von Heike
Re: Patientenverfügung und Defi
Verfasst: 23. September 2011, 20:18
von Marcus
Also ich habe von Medtronic so ein Info-Heftchen mitbekommen, in dem es im hinteren Teil nen "Frage - Antwort"-Teil gibt.
Da steht folgendes:
Kann ich mit dem ICD in Ruhe sterben?
Ja. Die elektrischen Signale im Herzen stellen nur einen Teil der Herzleistung dar.
Auf die Erregung durch die elektrischen Signale erfolgt die Kontraktion (das Pumpen) des Herzens. Ist die Herzkraft soweit erschöpft, dass das Herz nicht mehr pumpen kann, führen die elektrischen Signale ins Leere.
Das heißt, das Gerät kann zwar noch elektrische Signale abgeben, diese werden aber vom Herzen nicht mehr in eine Pumpbewegung umgesetzt.
Die Pumpbewegung ist jedoch absolut lebensnotwendig, um den Körper mit Blut zu versorgen und damit einen Menschen am Leben zu erhalten. Somit verhindert das Gerät nicht den natürlichen Tod.