Ich bin ein politisch sehr interessierter Mensch.
So las ich auch mit voller "Vorfreude" die Überschriften das die Renten um 16!!! Prozent steigen.
Uups, wie vermutet erst in in 4 Jahren.
Und das nur für Ostdeutschland..
Für mich nächstes Jahr um einen Prozent.
Dazu passte jetzt die Post vom Versorgungsamt.
Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis bezahle ich aktuell 60 Euronen pro Jahr.
Steht gleich dabei, wenn ich das erst 2013 zahle, kostet es 72 Euronen.
Das ist doch mal ne Steigerung!!!!
Frohe Weihnacht.
Mike
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Langfristig gesehen-sind wir alle tot
Re: Schwerbehindert - reiches Deutschland
#2ich habe vor einigen wochen post von der GEZ bekommen.
zukünftig reicht es nicht mehr aus, 100 % schwerbeschädigt zu sein, um von den rundfunk - und fernsehgebühren befreit zu werden.
ab januar 2013 sind - und jetzt kommts - nur noch taub-blinde menschen von den GEZ gebühren befreit !
ganz ehrlich - dazu fällt mir nichts mehr ein -
____________________
Restriktive Kardiomyopathie, Zustand nach Reanimation bei Kammerflimmern und mehrfacher VT, Defi-Implatation 1998, Perikarderguss mit Herzversagen u. mehrstündiger Reanimation 1999
zukünftig reicht es nicht mehr aus, 100 % schwerbeschädigt zu sein, um von den rundfunk - und fernsehgebühren befreit zu werden.
ab januar 2013 sind - und jetzt kommts - nur noch taub-blinde menschen von den GEZ gebühren befreit !
ganz ehrlich - dazu fällt mir nichts mehr ein -
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Restriktive Kardiomyopathie, Zustand nach Reanimation bei Kammerflimmern und mehrfacher VT, Defi-Implatation 1998, Perikarderguss mit Herzversagen u. mehrstündiger Reanimation 1999
Re: Schwerbehindert - reiches Deutschland
#3Bei dem Zeichen RF bekam man Radio und Fersehen frei.
Ab 2013 bezahlen auch diese einen drttel der Gebühren.
So kenne ich es
Gruß Geli
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Wer sich auf den Weg macht, kann anderen begegnen.
Ab 2013 bezahlen auch diese einen drttel der Gebühren.
So kenne ich es
Gruß Geli
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Wer sich auf den Weg macht, kann anderen begegnen.
Re: Schwerbehindert - reiches Deutschland
#4- Zitat: Christine1967
ich habe vor einigen wochen post von der GEZ bekommen. zukünftig reicht es nicht mehr aus, 100 % schwerbeschädigt zu sein, um von den rundfunk - und fernsehgebühren befreit zu werden. ab januar 2013 sind - und jetzt kommts - nur noch taub-blinde menschen von den GEZ gebühren befreit ! ganz ehrlich - dazu fällt mir nichts mehr ein - |
nach den ersten Zahlungsaufforderungen gehen hoffentlich viele Verfassungsklagen ein!
Re: Schwerbehindert - reiches Deutschland
#5Hallo -
in meiner Heimatzeitung wurde heute eine ganze Seite dem Thema "Rundfunkgebühr ab 2013" gewidmet.
Darin ist unter anderem zu lesen:
Details zu den Ausnahmen von der Gebührenpflicht -
behinderte Menschen:
"Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit. Im Gegenzug wollen die Öffentlich-Rechtlichen ihnen mehr Service anbieten, also mehr Untertitel und Hörfilme.
Nur taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen.
Leute, die gehörlos sind oder eine schwere Sehbehinderung (mindestens 60 Prozent) haben, bekommmen immerhin Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat (der reguläre Betrag ist 17,98 Euo/Monat).
Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt."
Unter der Rubrik "Härtefälle" steht evtl. auch noch was Interessantes:
"Wer keine Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte haarscharf die Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, daß die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags, also 17,98 Euro, ist."
Ich werde jetzt auf jeden Fall auch eine Ermässigung beantragen: habe 100 % und zahle dann pro Monat nur noch ein Drittel = 5,99 Euro, das sind im Jahr dann nur noch 71,88 Euro statt 215,76 Euro - das ist doch was.
Ich wünsch Euch allen ein schönes behagliches Advents-Wochenende.
Liebe Grüße - Carmen
in meiner Heimatzeitung wurde heute eine ganze Seite dem Thema "Rundfunkgebühr ab 2013" gewidmet.
Darin ist unter anderem zu lesen:
Details zu den Ausnahmen von der Gebührenpflicht -
behinderte Menschen:
"Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit. Im Gegenzug wollen die Öffentlich-Rechtlichen ihnen mehr Service anbieten, also mehr Untertitel und Hörfilme.
Nur taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen.
Leute, die gehörlos sind oder eine schwere Sehbehinderung (mindestens 60 Prozent) haben, bekommmen immerhin Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat (der reguläre Betrag ist 17,98 Euo/Monat).
Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt."
Unter der Rubrik "Härtefälle" steht evtl. auch noch was Interessantes:
"Wer keine Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte haarscharf die Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, daß die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags, also 17,98 Euro, ist."
Ich werde jetzt auf jeden Fall auch eine Ermässigung beantragen: habe 100 % und zahle dann pro Monat nur noch ein Drittel = 5,99 Euro, das sind im Jahr dann nur noch 71,88 Euro statt 215,76 Euro - das ist doch was.
Ich wünsch Euch allen ein schönes behagliches Advents-Wochenende.
Liebe Grüße - Carmen
Re: Schwerbehindert - reiches Deutschland
#6Zusätzlich muss Weiterhin das Kennzeichen RF im Ausweis sein - ohne RF keine Gebührensenkung, egal ob 80% oder 100% Behinderung.
Erhält man Grundsicherung wg Erwerbsunfähigkeit oder Alter, kann man sich evtl befreien lassen.
Der Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente erwirkt keine Ermässigung oder Befreiung. Harz-4 Empfänger können befreit werden.
Quelle: GEZ :
Menschen mit Behinderung
Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht können stellen:
taubblinde Menschen,
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27 d BVG.
Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro pro Monat. Einen Antrag können stellen:
blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung. Das Merkzeichen „RF“ wurde zuerkannt.
hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das Merkzeichen „RF“ wurde zuerkannt.
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das Merkzeichen „RF“ wurde zuerkannt.
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
Erhält man Grundsicherung wg Erwerbsunfähigkeit oder Alter, kann man sich evtl befreien lassen.
Der Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente erwirkt keine Ermässigung oder Befreiung. Harz-4 Empfänger können befreit werden.
Quelle: GEZ :
Menschen mit Behinderung
Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht können stellen:
taubblinde Menschen,
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27 d BVG.
Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro pro Monat. Einen Antrag können stellen:
blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung. Das Merkzeichen „RF“ wurde zuerkannt.
hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das Merkzeichen „RF“ wurde zuerkannt.
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das Merkzeichen „RF“ wurde zuerkannt.
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nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......