Versicherungsschutz-Unfallschutz

#1
Hallo
Ich habe da mal ne Frage:

Wenn mein Defi schockt und ich falle irgendwo total doof hin.z.B. auf den Kopf und ich sollte sterben,kommt dann die Unfallversicherung trotzdem zur Geltung? Da bei mir - Unfalltod -auch mit versichert ist,würde mich das mal interessieren.... Das ist nämlich auch so ne Grauzone....

Kennt sich da jemand aus?

LG Dani



Re: Versicherungsschutz-Unfallschutz

#2
Hallo,

Hier kannst nachlesen. Zitat:

"Einem beinah geschenkten Gaul…

Wer will es ablehnen, wenn die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ihre Leistung verdoppelt? Erscheint die Höhe des Gesamtbeitrags annehmbar, so wird die üppige Zusatzleistung nicht in Frage gestellt. Außerdem, so denkt sich mancher, läuft der Vertrag jetzt schon jahrelang. Kann ich den überhaupt kündigen, wenn ich ihn nicht mehr will? Er gehört ja mit dem anderen Vertrag irgendwie zusammen. Und der soll weiterlaufen. So bleibt zumeist alles beim alten, der Zusatzvertrag wird höchstens etwas kritisch betrachtet und - weiter geführt.

Das Risiko und wie damit umgegangen wird

Im Jahr 2010 gab es in der Bundesrepublik nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Destatis rund 860.000 Todesfälle. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz bezogen auf das Jahr 2009 weist 19.178 Todesfälle durch Unfall aus. Setzt man die beiden Werte zueinander ins Verhältnis, so ergibt sich eine Quote von 2,2 Prozent. Demnach geht jeder 45. Todesfall auf einen Unfall zurück. Die Versicherungsbranche selbst weist in der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geführten Statistik für 2011 einen Bestand von 10,2 Millionen Unfalltod-Zusatzversicherungen aus. Das Risiko für den einzelnen bei einer Bevölkerungszahl von 81 Millionen Menschen ist demnach rechnerisch denkbar gering. Gleichzeitig kann sich niemand dem Risiko entziehen.

Wir haben uns daran gewöhnt, den Unfalltod als ein besonders schwer zu ertragendes Risiko zu sehen und wappnen uns dagegen durch Millionen von Versicherungsverträgen. Dabei erscheint es merkwürdig, was für den einzelnen schwerer wiegt. Offensichtlich ist es nicht der Todesfall für sich genommen sondern der Umstand, dass ein Unfall der Grund dafür ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die entsprechend Versicherten mit der Hälfte der Versicherungssumme zufrieden geben, wenn Krankheit als Todesursache gilt.

Solches Verhalten ist nicht schlüssig, es offenbart, dass sich ein Gutteil der Versicherten keine Gedanken um das Funktionieren eines solchen Vertrages macht. Unterstellt man, dass durch den Abschluss einer Lebensversicherung Hinterbliebene angemessen abgesichert werden sollen, so ist nicht zu erkennen, warum bei Unfalltod die angemessene Absicherung auf einmal doppelt so hoch ausfallen soll.

Wie so oft kann man das so oder so sehen

Zehn Millionen bestehende Verträge sind ein Zeichen dafür, dass sich die Menschen bei dieser Frage weniger um Statistik scheren und sich vielmehr von Verkaufsargumenten, vermeintlicher Üblichkeit und durch eigene Denkfehler leiten lassen. Man kann es auch positiv formulieren: Der Bestand in der Versicherungswirtschaft bei dieser Vertragsart ist für die Anbieter eine weitgehend stornosichere und langfristige Einnahmequelle, nicht zuletzt durch die Verknüpfung mit dem lange dauernden Hauptvertrag. Dem gegenüber steht ein rechnerisch sehr überschaubares Leistungsrisiko.

Die Aussichten sind gut. Eine Unfalltod-Zusatzversicherung wird auch in Zukunft ihre Abnehmer finden. Gemessen an der Höhe der Beiträge für diese Vertragsart ist die Belastung für den einzelnen auch leicht zu verschmerzen. Jedoch bleibt am Ende die Frage ob eine weite Verbreitung und ein geringer Preis hinreichende Argumente dafür sind, eine kostenpflichtige Wette auf ein Risiko einzugehen, welches bei Licht betrachtet gar keines ist, da eine Steigerung von tot nicht nur grammatischer Unfug ist. Die Antwort mag jeder selbst suchen. Die Freiheit, das zu tun, ist eine kleine Herausforderung.

Der Autor ist Versicherungsberater in Lennestadt."

Zitat Ende. Quelle: Internet.

Du solltest in deinem Vertrag das Kleingedruckte lesen in Bezug auf bestehende Erkrankungen bei Vertragsabschluß, chronische Krankheiten, usw. bei Vertragsabschluß. In diese Richtung schauen.

Und weiterhin unter den Lebenden bleiben wollen...:)

Michael



Re: Versicherungsschutz-Unfallschutz

#3
Hallo,

als Ergänzug zum Beitrag von Michael:
Schau dir auf jeden Fall das Kleingedruckte an. In den meisten Fällen besteht für den Versicherungsnehmer die Pflicht, gesundheitliche Veränderungen anzuzeigen. Falls eine solche Verpflichtung im Vertrag enthalten ist, und die gesundheitliche Veränderung (Implantation Defi / SM u.a) erst nach Vertragsbeginn eingetroffen ist und die Versicherung nicht unterrichtet wurde, kann dies als grob fahrlässige Vertragsverletzung angesehen und die Leistung verweigert werden.

Die Alte Fregatte